Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 283: Mittagessen in Krippe & Kita

Nr. 283 von 1.000 I Die Essenssituation in Krippe und Kita:

„Achten Sie darauf, dass keine Speisen und Getränke zu sich genommen werden, die wärmer als 43°C sind. Die Oberfläche von Gefäßen, in denen das Essen und die Getränke serviert werden, von Warmhalteplatten und anderen Geräten darf nicht heißer als 60°C sein. (…) Kinder, die mit dem Essen fertig sind, sollten aufstehen und den Tisch verlassen dürfen.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Verbrühungen bei Kindern in Krippe oder Kindergarten kommen zum Glück relativ selten vor. Aber natürlich ist jeder einzelne Fall einer zu viel. Und sicherlich wird nicht immer ein Lebensmittel-Thermometer zu Hand sein, um exakt die richtigen Werte zu ermitteln. Aber dennoch dürfte diese Vorgabe die Sinne von Erziehern schärfen, um auch beim Mittagessen der Kleinen der Aufsichtspflicht und Unfallverhütung zu genügen.

Die Empfehlung, mit dem Essen fertige Kinder dürfen jederzeit vom Mittagstisch aufstehen, kann man pädagogisch sicherlich auch anders sehen. Daher ist dies auch „nur“ eine Empfehlung („sollte“) und keine zwingend zu beachtende Vorgabe. Denn es wird im Einzelfall sowohl räumliche wie auch in den Kindern selbst liegende Gründe geben, an dieser Stelle anders zu verfahren.  

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