Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 288: Mit Kita-Kindern im Wald & Aufsichtspflicht

Nr. 288 von 1.000 I Mit Kindern im Wald und die Aufsichtspflicht:

„Kontinuierliche Aufsicht bedeutet grundsätzlich ununterbrochene Aufsicht. Da jedoch nicht immer alle Kinder gleichzeitig im Auge behalten werden können, ist es wichtig, dass sich die Kinder durch die Anwesenheit des pädagogischen Personals beaufsichtigt fühlen, zum Beispiel durch regelmäßige Beobachtung von Spielsituationen durch die pädagogischen Fachkräfte.

Kinder sollten daher gerade im Wald nicht außer Sichtweite gelassen werden.“

(DGUV)

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