Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 293: Medikamentenbezeichnung in Krippe & Kita

Nr. 293 von 1.000 I Medikamentenabgabe durch Erzieher in Krippe & Kita:

„Medikamente niemals als „Bonbons“ oder „bunten Saft“ bezeichnen.“

(DGUV)

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