Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 294: Treppenlaufen in Krippe und Kita

Nr. 294 von 1.000 I Treppen und Treppengelände in Tagespflege, Krippe & Kita: 

„Die Verstrebungen des Geländers und die Abstände zwischen den Treppenstufen sind so gestaltet, dass ein Kinderkopf nicht hindurch passt (z. B. durch Setzstufen).

Abstandmaße sind wie folgt auszuführen: Kinder unter 3 Jahren nicht größer als 8,9 cm Kinder ab 3 Jahren nicht größer als 11 cm.“

(Unfallkasse NRW)

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