Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 295: Kita-Spielzeug und Verschluckgefahr

Nr. 295 von 1.000 I Krippen- & Kita-Spielzeug und Verschluckgefahr:

„Spielgegenstände, die einen kleineren Umfang als 31,7 Millimeter haben, können von Kleinkindern verschluckt werden oder, noch kritischer, deren Atemwege zu verschließen. (…)

Der Gesetzgeber verlangt daher vom Hersteller den Hinweis: „Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten. Enthält verschluckbare Kleinteile.“ Darunter fallen auch Materialien wie Fädelperlen, Erbsen, Murmeln etc.

In den Händen von Kleinkindern stellen sie eine Gefährdung dar. Die Unfallkasse Berlin schreibt vor, dass nur solche Spielmaterialien auszuwählen sind, die Kinder nicht gefährden.“

(Unfallkasse Berlin)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 295: Kita-Spielzeug und Verschluckgefahr