Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 298: Kita-Übernachtung und Unfallschutz!

Nr. 298 von 1.000 I Keine Angst vor der Kita-Übernachtung! Denn: 

„Als Faustregel gilt: Alle Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der Betreuung in der Kita stehen und in deren organisatorischem Verantwortungsbereich liegen, sind versichert.“

(Unfallkasse Berlin)

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