Die Kitarechtler

Kurzbroschüre zum Datenschutz in der Kita

Landesdatenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt veröffentlicht Hinweise hierzu

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalt hat eine kurze Übersicht zum Datenschutz in Kitas veröffentlicht. Wer uns kennt, wird hier nicht viel Neues lesen – dennoch kann es als kleine Erinnerungsstütze durchaus sinnvoll sein.

In der kurzen Broschüre, die man als PDF direkt herunterladen kann, wird dann auch zuerst deutlich gemacht, dass auch in Krippe und Kita jegliche Datenverarbeitung nur möglich ist, wenn es entweder ein Gesetz erlaubt (etwa zur Vertragserfüllung) oder es eine Einwilligung gibt.

Alle personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben der Kita und zur Erfüllung des Betreuungsvertrags benötigt werden, dürfen verarbeitet werden. Für alles Weitere benötigt die Kita wirksame Einwilligungen!

Eine wichtige Frage, die dort sehr klar beantwortet wird, betrifft die Impfausweise: Das IfSG verlangt die Vorlage des Nachweises. Das bedeutet – genau wie bei den erweiterten Führungszeugnissen – dass eine Kopie davon in der Kita nichts zu suchen hat. Die Einsicht kann (und sollte) dokumentiert werden, eine Kopie in die Akte packen ist unzulässig!

 

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