Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 361: Kita-Hunde & Regeln!

Nr. 361 von 1.000 I Kita-Hunde und Vorgaben

„Klare Regeln aufstellen: dem Hund nicht weh tun; nichts nach ihm werfen; leise sprechen; an seinem Rückzugsort nicht stören; nur anfassen, wenn er „im Einsatz“ ist (z. B. sein Halstuch trägt)“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Die tiergestützte Pädagogik in Krippe, Kita oder vielleicht sogar Hort / Schule muss natürlich auch immer den Tierschutz im Blick haben. Gerade wenn Kinder mit zu viel Zuneigung und vor allem Erwartung dem Hund begegnen kann es schnell auch für das Tier zu Überforderungssituationen kommen.

Daher sind Regeln für die Kinder wie auch den Hund unerlässlich. Auch im Rahmen der Erwartungen an eine ordnungsgemäße Aufsichtspflicht würde man Erziehern und Erzieherinnen im Fall eines Unfalls die Frage stellen, ob denn im Vorfeld sorgfältig mit den Kindern das Vorhaben wie auch das Verhalten „am Hund“ besprochen worden ist. Würde man hier eventuell zu „blauäugig“ an das Thema herangehen, so könnte dies auch auf die Erziehenden und die Kitaleitung zurückfallen.

Darüber hinaus gilt es zu beachten:

Wenn ein Hund in einer Krippe oder Kita anwesend ist, gibt es natürlich noch andere wichtige Dinge zu beachten:

Klar: Die Sicherheit der Kinder hat immer an erster Stelle zu stehen! Das erfordern schon die Grundsätze der ordnungsgemäßen Aufsichtsführung – und nicht nur über die anvertrauten Kinder. Daher sollte der Hund grundsätzlich unter einer engmaschigen Aufsicht stehen und niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden, in dem Kinder sich aufhalten. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zu ergreifen (Türen, Absperrungen), um zu gewährleisten, dass ein Hund nicht unbeabsichtigt in diese Bereiche eindringen kann oder in Ruhephasen sein ihm zugewiesenes „Plätzchen“ nicht verlässt. Dabei aber nicht den Brandschutz vergessen!

Eine regelmäßige tierärztliche Untersuchung nicht vergessen, um sicherzustellen, dass er gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat!

Ein Hund hat auch natürlich auch selber Bedürfnisse – insbesondere nach Ruhe – und sollte nicht gezwungen werden, mit den Kindern zu interagieren, wenn er dies nicht möchte. Er sollte auch während des Kita-Alltags ausreichend Bewegung und Auslauf bekommen, um eine eine artgerechte Haltung jederzeit zu gewährleisten.

Nach § 36 Abs. 1 IfSG haben Kindertagesstätten sowieso einen Hygieneplan aufzustellen. Wird nun auch ein Hund in der Kita „am Kind“ eingesetzt (oder auch nur als Leitungsbüro-Hund) wäre dies auch im Hygieneplan mit zu beachten. Denn regelmäßiges Reinigen der Bereiche, in denen sich der Hund sich aufhält, wird unerlässlich sein. Gleiches gilt gegebenenfalls auch für Spielzeug und andere Gegenstände, mit denen der Hund in engeren Kontakt kommt.

Immer wieder ein Thema: Einige Kinder können mit allergischen Reaktionen auf Hunde reagieren. Wie mit solchen Situationen dann umzugehen ist, sollte vorab durchdacht werden!

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