Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 362: Nestschaukeln & die Sicherheit

 

Nr. 363 von 1.000 I Nestschaukeln und die Sicherheit

Nestschaukeln & Sicherheit: „Um auszuschließen, dass Kinder in den Schaukelbereich hineinlaufen, sollte der Standort einer Nestschaukel von anderen Spielflächen abgesetzt sein, so dass Überschneidungen mit Hauptlaufrichtungen der Schüler vermieden werden.“

(UK Nord) 

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Warum das wichtig ist:

Nestschaukeln entwickeln „im Einsatz“ aufgrund ihrer Masse sehr viel Schwung und können durchaus zu beträchtlichen Verletzungen (z.B. Gehirnerschütterungen) bei Krippen- oder Kita-Kindern führen. Daher muss auf diese Gefahr irgendwie aufmerksam gemacht werden. Dies kann zum Beispiel erfolgen durch eine engmaschige Beaufsichtigung bei der Benutzung, aber auch (zusätzlich) durch eine visuelle Abgrenzung des Schwung- bzw. Schaukelbereichs.

Natürlich sollte es auch noch Vorgaben zur Höchstzahl der gleichzeitig schaukelnden Kinder geben. Die Einhaltung dieser Vorgaben und regeln gilt es dann im Rahmen der Aufsichtspflicht durch die Erziehenden in festen Intervallen zu überprüfen.

Sind Nestschaukeln also gefährlich? Das kommt – wie so oft – darauf an. Die Unfallkasse sieht jedenfalls insoweit ein Gefährdungspotential für Krippen- und Kitakinder, als dass sie diese ausführlich in ihren Brochüren und Handreichungen thematisiert. Aber natürlich ist die Nestschaukel an sich nicht gefährlich. Es kann aber gefährlich sein, auf einer Nestschaukel zu spielen, wenn sie nicht richtig aufgehängt oder anderweitig instabil ist. Oder wenn die Benutzung mit den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Aufsichtspflicht im konkreten Einzelfall nicht (mehr) in Einklang zu bringen ist. Also Kinder auf bzw. in der Schaukel spielen, die für ihr Alter und Gewicht dafür noch nicht oder nicht mehr geeignet sind oder die Nutzung mit der Kinderzahl schlichtweg nicht mehr vertreten werden kann.

Dabei ist immer wichtig: Ein gedachtes oder ausgesprochenes „Es wird schon gut gehen“ kann bereits bedeuten, dass man sich im Bereich des fahrlässigen Handelns befindet. Erziehende sind somit gut beraten, sich selbst gedanklich immer wieder zu prüfen, warum die konkrete Situation „noch in Ordnung“ sein soll.

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