„Mobbing“ ist entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht nur das direkte Beleidigen oder Abwerten, sondern kann auch schon bei viel subtileren Vorfällen vorliegen
Mobbing gibt es in jeder Branche und somit natürlich auch im Kindergarten- oder Hort-Bereich.
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Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist „Mobbing“ aber nicht erst der eine Eklat, das eine konkrete diskriminierende Verhalten oder gar Beleidigen.
Tatsächlich bezeichnet man als „Mobbing“ bei Erziehern oder auch anderswo bereits Erscheinungen, die für sich jeweils allein, d.h. isoliert, betrachtet, noch keine rechtlich relevante Beeinträchtigung darstellen, jedoch – und das ist zu beachten! – in der Gesamtschau zu einer Rechtsgutverletzung und somit zu einer Arbeitsvertragsverletzung führen.
Oder vereinfacht ausgedrückt:
Oftmals macht die Summe der Vorfälle und Erscheinungen erst das Mobbing aus!
Man spricht dann davon, dass die einzelnen Vorkommnisse zwar rechtlich (noch) neutral sein mögen, aber im Blick auf den Gesamtvorgang sich das Mobbing zeigt. Denn es geht zumeist in der Summe um das systematische Anfeinden, Schikanieren, Abwerten oder Diskriminieren von Arbeitnehmern, also Erziehern, untereinander oder durch Vorgesetzte wie die Kita-Leitung oder die Träger-Verantwortlichen.
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Unter das Mobbing fallen somit die systematisch ausgebrachten groben Scherze, Ausgrenzungen, offensichtlich unbegründete Benachteiligungen und Abwertungen, Verweigerung von Hilfe und Unterstützung oder immer wieder die versteckten Andeutungen oder Unterstellungen. Auch unter Mobbing kann das systematische Schaffen von Überforderungssituationen fallen.
Aber wie so oft gilt:
Jede vermeintliche oder tatsächliche Mobbing-Situation sollte sorgfältig geprüft werden, bevor der erhebliche Vorwurf des Mobbings vorschnell erhoben wird.
Denn natürlich gibt es auch – sogar wiederkehrende – alltägliche Konfliktsituationen im Kita- und Kindergartenbereich, die nicht unbedingt etwas mit Mobbing zu tun haben müssen.
Ein hier vorschnell erhobener Vorwurf kann in solchen Fällen auch viel „Porzellan zerschlagen“ und die Position einer Erzieherin oder eines Erziehers erst recht verschlechtern.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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