Die Kitarechtler

Mobbing von Erziehern und das sog. „Mobbing-Tagebuch“

Mit einem Mobbingtagebuch das Mobbing beweisen? 

 

Mobbing ist oftmals schwer zu beweisen. Vor allem wenn es subtil erfolgt und eben nicht auf ganz bestimmte Vorfälle, Diskriminierungen oder Anfeindungen konkretisiert werden kann, sondern erst die Gesamtschau vieler kleiner Einzelakte das Mobbing ergeben. 

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Und dies kommt im Kita-Bereich ebenso vor wie in allen anderen Branchen.

Mobbing und die „Beweisnot“

Schwer zu beweisen ist das Mobbing, da die Gerichte verlangen, dass der betroffene Arbeitnehmer, also ggf. die Erzieherin oder der Erzieher, im Rechtsstreit die einzelnen Handlungen und Maßnahmen, aus denen er die angebliche Pflichtverletzung (also das Mobbing) herleitet, konkret unter Angabe deren zeitlichen Lage bezeichnen muss (so zum Beispiel BAG, Urteil vom 24.04.2008 – 8 AZR 347/07, NJW 2009, 253 – Vorinstanz LAG Thüringen).

Denn nur dadurch, so dass Bundesarbeitsgericht weiter, werden die Gerichte überhaupt erst in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betracht oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers geführt haben.

Je konkreter desto besser

Von einer Erzieherin oder einem Erzieher wird also verlangt, den Mobbing-Vorwurf dahingehend zu belegen, dass die einzelnen Mobbing-Handlungen im Kita-, Kindergarten- oder Hort-Bereich präzise und datumsmäßig bezeichnet werden und sich zudem erkennen lässt, konkret welche Mitarbeiter oder Vorgesetzten die behaupteten Vorfälle begangen haben.

Ein Erzieher ist also im Fall der Fälle darauf angewiesen, ganz konkret zu benennen, wer (= Person) was (= Handlung) wann (= Datum, Uhrzeit) am Besten noch im Beisein von wem (= Zeuge) gemacht hat.

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Mobbing-Aufzeichnungen

Naturgemäß ist das in der Rückschau nur schwierig darzustellen. Vor allem trickst bekannterweise oftmals auch das eigene Gedächtnis einen aus oder es wird nachträglich unrichtig eine Situation zugespitzt oder ausgeschmückt.

Hier hilft zumeist nur eine exakte Dokumentation der Vorfälle, die jeweils zeitlich direkt im Anschluss an das Mobbing angefertigt wird. Eine solche gebundene Dokumentation wird oftmals vereinfachend als „Mobbingtagebuch“ bezeichnet, da hiermit – ähnlich wie bei einem Tagebuch – die Vorfälle für einen späteren Zeitpunkt möglichst genau handschriftlich festgehalten werden sollen.

Dabei ist es wichtig, möglichst jeden Tag zu erfassen. Also auch Tage, an denen sich nichts ereignet hat, um gegebenenfalls ein bestimmtes Muster nachvollziehen zu können. Ebenso ist es erforderlich, die Gesamtsituation wiederzugeben.

Das bedeutet, dass nicht nur der eine blöde Spruch, der grobe Scherz, die abfällige Bemerkung (im Wortlaut!) oder die verbale oder tatsächliche Diskriminierung aufgeschrieben werden soll, sondern eben auch der Kontext, der Zusammenhang, in dem sich dies abgespielt hat.

Weiter sollte die eigene Reaktion auf den Vorfall vermerkt werden. Wie hat man selber reagiert, was hat man gegebenenfalls selber gesagt oder getan?

Wichtig ist es auch, die unmittelbaren gesundheitlichen Folgen einer Mobbing-Attacke im Mobbing-Tagebuch zu vermerken. Zum Beispiel Weinen, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Angst- oder Panikattacken, etc. Etwaige körperliche oder psychische Folgen sollten bestenfalls natürlich zusätzlich auch durch einen Arzt entsprechend dokumentiert werden.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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