Die Kitarechtler

#30SekKitarecht Folge 46 – Abmahnung für unrichtiges Impressum

Achtung: Das Impressum auf der Kita-Webseite richtig gestalten und auch nichts vergessen!

Achtung bei der Kita-Webseite und der Impressumspflicht: Das Impressum nicht vergessen und die Angaben vollständig machen!

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Nicht ausreichend ist es zum Beispiel, allein den Namen der Einrichtung (z.B. nur Kita „Sauseschritt“ o.ä.) anzugeben, der Name des Trägers nebst Hinweis auf die Rechtsform ist relevant.

Und auf die Vollständigkeit achten! Zum Beispiel zur Angabe der Rechtsform. Sonst drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen!

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Natürlich muss ein Impressum auch auffindbar sein. Nicht ausreichend ist es, wenn dieses erst durch mehrmaliges Klicken irgendwo in den Tiefen einer Webseite aufgefunden werden kann. Auch die Bezeichnung ist als „Impressum“ ist relevant, wobei es allerdings auch ausreichend sein soll, die entsprechenden Informationen unter dem Menüpunkt „Kontakt“ zur Verfügung zu stellen.

Davon abgesehen, sollte auch die Kennzeichnung bei Facebook oder Instagram nicht vergessen werden. Wir beraten hierzu natürlich auch. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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