Einbruch in Kita oder Hort und der PC mit allen Daten ist weg – klar, die Polizei wird gerufen und der Schaden eventuell auch einer Versicherung gemeldet; aber wer ist noch zu informieren?
Im Fall einer Datenpanne oder eines Verlusts von sensitiven Daten (an Dritte) gibt es die Verpflichtung, die Betroffenen (also ggf. die Eltern) hiervon in Kenntnis zu setzen.
Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Das gilt auch, wenn die Daten der Beschäftigten zum Beispiel gestohlen werden – Stichwort: Personaldatenschutz.
Stellt also ein Kindergarten- oder Kita-Träger fest, dass besonders sensible Daten der Kita-Kinder, von den Eltern als Vertragsparteien des Betreuungsvertrages oder etwa die Daten der Erzieher und sonstigen Träger-Beschäftigten gestohlen oder unbeabsichtigt und unbefugt weiter gegeben worden, so treffen den Träger weitreichende Informationspflichten.
> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <
von Rechtsanwalt Holger Klaus
Sie haben Fragen zum Kitarecht?
Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.