Die Kitarechtler

#30SekKitarecht Folge 56 – Meldepflicht bei Datenschutzpanne

Einbruch in Kita oder Hort und der PC mit allen Daten ist weg – klar, die Polizei wird gerufen und der Schaden eventuell auch einer Versicherung gemeldet; aber wer ist noch zu informieren?

Im Fall einer Datenpanne oder eines Verlusts von sensitiven Daten (an Dritte) gibt es die Verpflichtung, die Betroffenen (also ggf. die Eltern) hiervon in Kenntnis zu setzen. 

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Das gilt auch, wenn die Daten der Beschäftigten zum Beispiel gestohlen werden – Stichwort: Personaldatenschutz.

Stellt also ein Kindergarten- oder Kita-Träger fest, dass besonders sensible Daten der Kita-Kinder, von den Eltern als Vertragsparteien des Betreuungsvertrages oder etwa die Daten der Erzieher und sonstigen Träger-Beschäftigten gestohlen oder unbeabsichtigt und unbefugt weiter gegeben worden, so treffen den Träger weitreichende Informationspflichten. 

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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