Bring your own Device – was ist zu beachten, wenn Erzieher ihr Smartphone für die Arbeit nutzen?
Auch in der Kita werden immer häufiger Smartphones für das schnelle Foto zwischendurch oder die kurze Mitteilung an die Eltern genutzt, denn es ist meistens schneller greifbar und einfach dabei.
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Was dabei jedoch meist untergeht: Wer trägt eigentlich die Verantwortung dabei und was muss der Kita-Träger beachten?
Das fängt mit dem Datenschutz und der Datensicherheit an. Denn der Träger ist für alle Daten in der Kita verantwortlich, also alle Daten der Kinder, der Familien und der Arbeitnehmer. Dazu gehören aber eben auch die Telefonnummer von Familie Müller und das lustige Foto von Klein-Max auf der Rutsche.
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Der Träger muss sicherstellen, dass diese Daten nicht in fremde Hände gelangen. Dass dies schwierig ist, wenn die Erzieher ihre Telefone mit nach Hause nehmen, dürfte verständlich sein. Wer hat noch Zugriff auf das Telefon, wer liest in der Bahn mit? Was passiert, wenn das Telefon verloren geht oder gestohlen wird? Und vor allem: welche Apps nutzt der Erzieher und welche Daten funken diese nach Hause? Liegen entsprechende Einwilligungserklärungen der Betroffenen vor?
Vielen Arbeitnehmern ist gar nicht klar, dass ihre Smartphone-Nutzung bereits von ihrer Verpflichtung auf das Datengeheimnis umfasst ist. Zusätzliche umfassende Belehrungen, Betriebsvereinbarungen oder genaue Arbeitsanweisungen sind hier also sinnvoll.
Dazu gehört auch die Anweisung, wie die Daten auf dem Telefon zu sichern sind. Ein vernünftiger Passwortschutz sollte ebenso selbstverständlich sein, wie die Einstellung von datenschutzkonformen Zugriffen der installierten Apps auf die generierten Daten.
Schließlich sind aber auch aus dem Arbeitsrecht einige Dinge zu beachten. Nicht zu vergessen: Die Eltern haben plötzlich auch die privaten Telefonnummern vom Erzieherteam und können so ständig im Kontakt stehen – ob es die Erzieher wollen oder nicht. Für die Arbeitnehmer gelten aber Arbeitszeitbestimmungen und schließlich haben sie ihren Feierabend doch auch irgendwann verdient!
von Rechtsanwältin Nele Trenner
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