Bei Neueinstellung einer Erzieherin / eines Erziehers wird ein erweitertes Führungszeugnis gebraucht – aber wie „alt“ darf dieses sein?
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Ein klassischer Fall wie er wohl fast täglich in Deutschland vorkommt:
Ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger sucht nach Erziehern.
Man ist sich eigentlich einig und die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag steht kurz bevor. Es fehlt nur noch ein Detail, nämlich die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses. Dieses ist aber nun schon 10, 11 oder 12 Monate alt und wurde zuvor vom angehenden Erzieher vielleicht im Rahmen eines Praktikums benötigt.
Ist so ein etwas betagtes erweitertes Führungszeugnis noch brauchbar im Sinne von ausreichend?
Oder sollte ein Träger ein Einrichtung schon aus anderes Gründen auf ein aktuelleres Führungszeugnis bestehen? Eventuell zur eigenen Absicherung des Arbeitgebers oder weil vielleicht andere Vorschriften ein jüngeres Datum verlangen?
Damit befassen wir uns in unserem aktuellen Youtube-Video oben.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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