Die Kitarechtler

Partizipation der ganz Kleinen

Formen der Beteiligung und Beschwerde in Angelegenheiten der 0-3-jährigen

Die Partizipations- und Beschwerderechte von Kindern in Tageseinrichtungen sind in aller Munde. Fortbildungen haben Hochkonjunktur und Bücher zum Thema verkaufen sich wie „geschnitten Brot“.

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Und das zu Recht: Wer diese nicht in seinem Konzept verbrieft hat, erhält keine Betrieberlaubnis oder muss sich ernsthafte Gedanken um den Verlust machen, so legt es § 45 SGB VIII in der seit dem 01.01.2013 geltenden Fassung fest. 

Aus unserer umfangreichen Beratungserfahrung wissen wir jedoch, dass zu dieser wichtigen Säule im Kinderschutz in vielen Konzepten gerade auch schon langer tätiger Träger jedes Wort fehlt. 

Oft, so hören wir immer wieder, ist den Verantwortlichen nicht klar, wie die beiden Begriffe Partizipation und Beschwerde tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können.

Gute Hinweise auf dem Weg zu einer Kita-Verfassung inklusive funktionsfähiger Beschwerdeinstitutionen liefert Andreas Schönefeld in der aktuellen Ausgabe der klein&groß (Ausgabe 2-3/2016) und auf seinem Blog (www.andreas-schoenefeld.de).

Ebenso anregend sind die Ideen des Instituts für Partizipation und Bildung (http://www.partizipation-und-bildung.de/). 

Die von Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind in Artikel 12 das Recht auf Berücksichtigung seiner Meinung in allen es betreffenden Angelegenheiten:

Berücksichtigung des Kindeswillens: (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. 

Die Konvention gibt damit auch den Kleinsten ein Recht auf eine durch und durch partizipativ geprägte Betreuung und Bildung.

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Um die Betriebserlaubnis zu erlangen bzw. den Verlust zu vermeiden, muss nachvollziehbar dargestellt sein, wie auch den 0-3-jährigen Mitbestimmung eingeräumt wird. 

Für sie stehen naturgemäß die Grundbedürfnisse nach Sicherheit, Nahrung, Schlaf, sozialer Zugehörigkeit und Selbstverwirklichung im Vordergrund. 

Ein partizipatives Konzept muss sich daher u.a. mit folgenden Fragen  auseinandersetzen:

Kann jedes Kind sich seine Bezugserzieher/in selbst auswählen? Bestimmen Kinder, wann sie schlafen wollen und werden sie an der Gestaltung der Schlafumgebung beteiligt? Werden Kinder in die Zubereitung der Mahlzeiten eingebunden? Sind Kinder in Pflegesituationen an der Pflege und z.B. am An- und Ausziehen beteiligt? Darf mich mein Spielzeug und meine Spielpartner auswählen?

Auch wenn die Anforderungen hoch sind und der Prozess ein langer Weg sein kann, lohnt sich mit Sicherheit die Anstrengung. Oft wird eine insgesamt respektvolle und wertschätzende Atmosphäre nicht nur zwischen Erziehern und Kindern sondern auch unter den beteiligten Erwachsenen erreicht.

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