Die Kitarechtler

Kita-Eltern, die alkoholisiert ihre Kinder abholen

Was sollen Erzieher machen, wenn alkoholisierte Eltern nachmittags ihre Kinder aus dem Kindergarten abholen wollen?

Es ist eine Frage, die mit 100%iger Sicherheit in allen unseren Fortbildungen und Seminaren zu Aufsichtspflicht, Haftung und Umgang mit Eltern in Kita, Kindergarten und Hort kommt. 

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Ohne Ausnahme, deutschlandweit, d.h. egal, wo wir auftreten – was einiges an Rückschlüssen an die Zustände in unserem Land zulässt.

Und wir reden in solchen Fällen nicht vom Papa oder Mama, die vielleicht einmal lustig in der Firma auf den Nachwuchs des Kollegen oder irgendein Unternehmensjubiläum angestoßen haben und nun nach Alkohol riechen.

Nein, es geht tatsächlich um teilweise hochgradig angetrunkene oder sogar betrunkene Eltern.

 Wie also mit einer solchen Situation umgehen?

Hier ist differenzieren: Handelt es sich um einmalig „nur“ „angetüterte“ Eltern unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit wird man es bei einem strafenden Blick und einer entsprechenden Ansprache „unter vier Augen“ am Folgetag vielleicht noch belassen können.

Aber!

Es gilt immer zu bedenken, dass man den Grad der Alkoholisierung womöglich nicht sicher zu bestimmen vermag. Bedenkt man dies, so erscheintes auch absolut gerechtfertigt, zum Schutz des betroffenes Kindes jede Herausgabe bei vorliegender Alkoholisierung zu verweigern.

Kommt sowas sowieso öfters vor, so wird man zu prüfen haben, ob nicht sogar nach §8a SGB VIII zu verfahren ist.  

Haben wir es mit einem Vater oder einer Mutter zu tun, die so angetrunken ist, dass eine Übergabe des Kindes ersichtlich ausscheidet, bleiben an einem typischen Kita-Nachmittag spät in der Randzeit ohne viel Raum für Entscheidungen meist nur noch zwei Alternativen.

1.) Klare Ansage, zum Beispiel:

„Sie haben 45 Minuten Zeit jemanden zu holen, der nüchtern ist und dem wir das Kind ohne Bedenken herausgeben können. Sie können gerne so lange hier warten. Oder draußen. Das ist uns egal. Aber holen Sie jemanden anderes herbei.“

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Oder, wenn es hier zu alkoholbedingten Widerständen bis hin zu aggressivem Verhalten kommt:

2.) Polizei holen.

Denn ab einem gewissen Punkt ist es Erziehern oder Kitaleitungen in Krippe oder Kita schlicht nicht mehr möglich und zumutbar, hier die richtigen Entscheidungen zu treffen und sich darüber der Gefahr auszusetzen, auch noch körperlich angegangen zu werden. 

Spätestens wenn eine solche Bedrohungssituation beim Abholen gegeben ist, sollte man sich schnell Unterstützung holen. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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