Die Kitarechtler

Brandschutz in der Kita: Rettungswege frei? Achtung Haftungsfalle!

Ist die Feuerwehrzufahrt / der Rettungsweg JEDERZEIT benutzbar?

Ein Träger bzw. eine Kitaleitung ist im Rahmen der Organisationsverantwortung für den Brandschutz verantwortlich.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Wird hier „sehendes Auges“ ein Risiko eingegangen bzw. ein unzureichender oder gar fehlerhafter Zustand, so fällt dies im Fall der Fälle unmittelbar auf dem Träger und die Kitaleitung zurück! Daher sollte jeder Träger aber auch jede Leitung „vor Ort“ prüfen:

Ist an der Kita die Feuerwehrzufahrt / der Rettungsweg hinreichend gekennzeichnet?

Der Weg ggf. durch den Kita-Garten auch für schwere Löschfahrzeuge tragfähig?

Ist der Weg wirklich JEDERZEIT benutzbar …oder etwa durch Mülltonnen, angekettete Fahrräder oder Kinderwagen oder gar parkende Autos versperrt?

Gibt es hier Nachlässigkeiten, so wird man im Unglücksfall ein Organisationsverschulden zu prüfen und gegebenenfalls auch eine Haftung zu bejahen haben. 

Daher: Beim Brandschutz bitte keine Abstriche machen und niemals „ein Auge zudrücken“! 

Mehr dazu wird es auch in unserer Kolumne in der „klein & groß“ in der Novemberausgabe 2016 geben. 

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Brandschutz in der Kita: Rettungswege frei? Achtung Haftungsfalle!