Die Kitarechtler

Achtung bei unrichtigen Zeugnissen für Erzieher

„Gefälligkeitszeugnisse“ sind mehr als bedenklich. Allerdings dürfen auch später erkannte Fehler nicht unbeachtet bleiben! 

Dass sich Erzieher ein Zeugnis selbst vorschreiben ist unbedenklich. Das ist in der Praxis sogar häufig der Fall. Und es ist oft auch effizient, da ein Erzieher womöglich viel besser weiß, was sie oder er an Aufgaben zu erledigen hatte, als jemand in der Personalabteilung eines Kita- oder Hort-Trägers.

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Wichtig ist aber was letztendlich vom Träger-Verantwortlichen oder der damit beauftragten Kitaleitung unterschrieben wird. Denn mit der Unterschrift macht man sich ja die Ausführungen in einem Zeugnisentwurf zu eigen. Und diese Ausführungen müssen zwar wohlwollend – aber dennoch inhaltlich richtig sein.

Denn auf diese Ausführungen sollen sich ja zukünftige Arbeitgeber in einem gewissen Maße verlassen können!

Daher:

Auch wenn ein Zeugnis einen Erzieher in seinem weiteren beruflichen Werdegang nicht über Gebühr verhindern soll und daher wohlwollend zu gestalten ist, darf es inhaltlich nicht bewusst falsch sein. Dies gilt natürlich auch für ein Zwischenzeugnis, welches sich ein Erzieher für die Jobsuche im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei einem Wechsel der Einrichtungsleitung ausstellen lässt. 

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Vor allem:

Denn stellt ein Träger bewusst ein unrichtiges Arbeitszeugnis aus, kann das unter Umständen Schadensersatz auslösen.

Es gilt sogar:

Hat ein Arbeitgeber nachträglich, d.h. zu einem späteren Zeitpunkt, erkannt, dass das Zeugnis tatsächlich grob unrichtig ist und das ein bestimmter Dritter, also zumeist ein neuer Arbeitgeber, durch Vertrauen auf dieses Zeugnis Schaden zu nehmen droht, so kann eine Haftung für den durch das Unterlassen einer Warnung entstandenen Schaden entstehen.

Allerdings gilt auch noch der Personaldatenschutz, so dass eine Entscheidung über ein etwaiges Verhalten nur für den konkreten Einzelfall getroffen werden kann. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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