Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 251: Weniger Kündigungsschutz für Kitaleitungen?

Gelten Kitaleitung oder Hortleitung als leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)?


Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Ob und wie weit im Fall einer Kündigung der Kündigungsschutz besteht, bestimmt sich nach dem KSchG. Dort findet sich jedoch eine Einschränkung für sogenannte „leitende Angestellte“. Und zwar in § 14 Abs.2 KSchG.

Dort heißt es:

„Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme des § 3 Anwendung. § 9 Abs. 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf.“

Haben Kitaleiterinnen und Kitaleiter – sollte man sie als Betriebsleiter oder ähnliche leitende Angestellte verstehen – nun etwa im Fall einer Kündigung durch den Träger weniger Kündigungsschutz? Darüber unterhalten wir uns in Folge 251 unserer Kitarechtler-Videoreihe.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Kitarecht Folge 251: Weniger Kündigungsschutz für Kitaleitungen?