Der nächste Sturm oder der nächste Zugausfall kommt bestimmt. Was gilt dann für Erzieher, die nicht rechtzeitig in Krippe, Kita oder Hort kommen können?
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Sturm, Sturmwarnung, Schneechaos, Blitzeis, Straßensperrungen oder Zugausfall – wenn äußere Widrigkeiten den Arbeitsweg von Erziehern zur Kita oder zum Hort unmöglich machen, stellt sich immer die Frage, was die Folgen sind…
Lohn weg? Minusstunden? Nacharbeiten notwendig? Urlaubstag weg? Abmahnung, weil zu spät oder gar nicht zur Arbeit erschienen? Wer trägt das sogenannte Wegerisiko bei solchen Ereignissen?
Mehr dazu in Folge 252 unserer Kitarechtler-Videoreihe.
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Kitarecht Folge 252: Wenn Schnee, Sturm oder Eisglätte den Arbeitsweg zur Kita unmöglich machen…