Die Kitarechtler

#Kitarechtler.de – Folge 160 – „Duzverbot“ für Erzieher in Kita, Kindergarten & Hort? Zwang zum „Siezen“?

Kann der Träger oder die Kitaleitung anordnen, wie Erzieher mit den Eltern zu reden haben? 


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„Duzen“ oder „Siezen“ oder „Siezen“ und der Vorname ist okay? Und wie verhalten, wenn Eltern dann einfach „zurückduzen“. Schwierig, schwierig. Vor allem, wenn neben der ja gewünschten Erziehungspartnerschaft auch noch eine gewisse Freundschaft oder zumindest Sympathie tritt.

Aber dann gibt es ja auch noch das Schlagwort von der „professionellen Distanz“.

Um der ganzen Verwirrung eine gewisse Struktur zu geben, könnte ein Träger oder eine Kitaleitung nun auf die Idee kommen, einfache eine Regelung vorzugeben und zum Beispiel ein „Duzen“ knallhart und ausnahmslos zu verbieten. Ist das zulässig?

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von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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