Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 183: Die Kitaleitung als „Arschloch“ bezeichnen…

Welche Konsequenzen drohen nach einem verbalen Ausrutscher gegenüber einem oder einer Vorgesetzten bzw. Träger-Verantwortlichen?


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Es kann schon mal vorkommen, dass man im Job die Nerven verliert und in einem Emotionsschub sogar gegenüber einen Trägerverantwortlichen oder der Kita-Leitung einen verbalen Ausfall hat. Diese Ausrutscher können einem im schlimmsten Fall sogar den Job kosten.

Eine Beleidigung, das heißt die Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen, kann in einem besonders gravierenden Fall ein Grund für eine fristlosen Kündigung sein. Vor allem in kleinen Betrieben, in denen auf das persönliche Miteinander viel Wert gelegt wird, besteht das Risiko, dass ein Arbeitgeber nicht erst zu dem milderen Mittel, der Abmahnung greift, sondern mit einer Kündigung zu rechnen ist. Dies gilt erst recht im sogenannten Kleinbetrieb, also in Einrichtungen mit regelmäßig nicht mehr als 10 Vollzeit-Beschäftigten.

In solchen Kleinbetrieben muss die Beleidigung auch gar nicht derart drastisch sein, dass das Arbeitsverhältnis als völlig zerrüttet gilt. Auch weniger heftige Bemerkungen könnten dann schnell zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Kita-Träger mittels Kündigung führen.

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Solche Ausfälle sind auch nicht durch langjährige Arbeit in dem Betrieb oder einem handeln aus einer Affektsituation zu entschuldigen, wenn es im Nachhinein zu keiner Entschuldigung oder Bedauern gekommen ist.

Ein Arbeitgeber muss dieses Verhalten natürlich nicht tolerieren und kann das Arbeitsverhältnis sogar beenden. Mehr dazu auch im Video!

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