Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 331 – „kennen gelernt“ im Erzieher-Arbeitszeugnis negativ?

Dieser „Zeugniscode“ ging dem Arbeitsgericht zu weit… 


Eine neue Folge in unserer Reihe „Zeugniscodes“: ein Arbeitnehmer klagte vor dem Arbeitsgericht. Er beschwerte sich bezüglich einer Formulierung in seinem Arbeitszeugnis, dort stand in etwa. „wir haben Herrn X als sehr nette Person kennengelernt“.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Herr X war nicht zufrieden mit der Formulierung, da diese passiv formuliert war. Es heißt, dass im Arbeitszeugnis grundsätzlich aktive Formulierungen besser als passive sind.

So soll auch ein Unterschied bestehen zwischen „wir bedanken uns bei Herrn X“ und „wir danken Herrn X“. Die zweite Variante würde dann als positiver angesehen werden.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Das Argument dafür ist, dass sich die passive Formulierung negativ und distanziert anhören würde.

Dem Arbeitsgericht ging das aber zu weit. Es entschied, dass diese (passive) Formulierung zulässig sei. Insbesondere könnte in sie nichts negatives rein interpretiert werden.

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Kitarecht Folge 331 – „kennen gelernt“ im Erzieher-Arbeitszeugnis negativ?