Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 282 – Kranke Kinder gehören ins Bett, nicht in die Kita!

Ein neuer Merkzettel der Unfallkasse gibt uns Anlass, über die rechtliche Situation bei kranken Kindern zu sprechen


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Die Unfallkasse verschickte einen Merkzettel darüber, in welchen Situationen Kinder zu Hause bleiben sollten an Kitas und gab außerdem den Tipp, diesen Zettel für alle sichtbar auszuhängen. Ein Problem mit diesem Aushang ist allerdings, dass dieser Sätze enthält wie: „…akute Symptome, wie ein schlechter Gesundheitszustand“. Das ist zu allgemein, denn es bleibt unklar, was eigentlich unter einen schlechten Gesundheitszustand fällt. 

Rechtlich ist so ein für alle sichtbar ausgehängtes Plakat nämlich eine Konkretisierung der Leistungspflicht aus dem Betreuungsverhältnis. Zum einen ist es schwierig so etwas nachvertraglich zu regeln, wenn der Betreuungsvertrag bereits geschlossen ist. Zum anderen ist der Zettel, sollte er Teil des Betreuungsvertrages werden, nicht konkret genug um eine Allgemeine Geschäftsbedingung zu werden. Der Aushang nennt zwar auch konkrete Situationen wie Erbrechen und Durchfall, für solche Situationen wird er allerdings nicht benötigt, da in so einem Fall das Kind natürlich sowieso nicht in die Kita gehen kann. 

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Der Aushang gibt also in der Argumentation mit den Eltern keine Rechtssicherheit. Im juristischen Sinne ist Krankheit ein regelwidriger Gesundheitszustand. Allerdings muss auch gar keine „Krankheit“ vorliegen, um ein Kind nicht mehr betreuen zu müssen. Die vertragliche Einigung mit den Eltern besteht über die Betreuung eines Kindes, das in einer Gruppe betreut werden kann.

Eine Abweichung von diesem Zustand liegt zum Beispiel auch schon vor, wenn das Kind stark übermüdet ist oder sehr aufgeregt und dadurch eine besondere Betreuung durch eine*n Erzieher*in benötigt wird. In so einem Fall können Erzieher*in dieses zwar auffangen, sie müssen es aber nicht.

Der Aushang der Unfallkasse suggeriert also, dass außerhalb von den genannten Fällen eine Betreuung immer gewährleistet muss, was aber rechtlich gar nicht der Fall ist. 

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