Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 14: Kita-Einrichtung / Ausstattung und die Hinweise der Unfallkasse

Nr. 14 von 1.000 I Kita-Einrichtung 

„Ausstattungen sind so auszubilden oder zu sichern, dass Verletzungsgefahren insbesondere durch scharfe Kanten oder Ecken, raue Oberflächen sowie vorstehende Teile vermieden werden.“

(Unfallkasse Spitzenverband) 

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Warum das wichtig ist:

Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder sich durch die Möbel oder die Ausstattung in der Kita nicht verletzen können. Auch wenn bestimmte Möbelstücke auf den ersten Blick sicher erscheinen. sollten sie genau auf eventuelle Verletzungsgefahren überprüft werden.

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