Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 3: Bagatellunfall ins Verbandbuch!

Nr. 3 von 1.000 I Bagatellunfall ins Verbandbuch!

Auch nach einem „Bagatellunfall“ in der Kita ist zu klären, „dass dieser Unfall im sogenannten „Verbandbuch“ der Einrichtung eingetragen ist.“

(Quelle: Unfallkasse)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Manchmal ist nicht absehbar, welche möglicherweise langfristige Folgen ein kleiner Sturz oder ein kleiner Schnitt in den Finger haben kann. Daher ist es wichtig, auch solche „Bagatellunfälle in das Verbandbuch einzutragen. So kann später nachvollzogen werden, auch für die Krankenkasse, wie die Verletzung zustande gekommen ist.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 3: Bagatellunfall ins Verbandbuch!