Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 133: Bodentrampoline

Nr. 91 von 1.000 I Bodentrampoline

„Der Einbau der Geräte muss innerhalb geeigneter Böden bzw. Untergründe mit stoßdämpfendem Untergrund erfolgen. Die Einfassung (Umrandung) muss in ordnungsgemäßen Zustand sein.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Bei Trampolinen kann es, besonders wenn mehrere Kinder dieses gleichzeitig benutzen, schnell dazu kommen, dass ein Kind vom Trampolin auf den Boden fällt. Deswegen ist es wichtig, dass dieser Boden nicht zum Beispiel aus Asphalt besteht, sondern einen stoßdämpfenden Untergrund darstellt, um Verletzungen zu vermeiden.

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