Nr. 91 von 1.000 I Bodentrampoline „Der Einbau der Geräte muss innerhalb geeigneter Böden bzw. Untergründe mit stoßdämpfendem Untergrund erfolgen. Die Einfassung (Umrandung) muss in ordnungsgemäßen Zustand sein.“ (DGUV) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist:
Hinweise der Unfallkassen Nr. 133: Bodentrampoline
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