Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 134: Licht in Kita-Ruhe- und Schlafräumen

Nr. 134 von 1.000 I Licht in Kita-Ruhe- und Schlafräumen

„Ein Nachtlicht sollte möglichst nicht im Greifbereich der Kinder positioniert werden; geeignet sind hier schaltbare Steckdosen in einer Höhe von mindestens 1,5m.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Die Neugierde des Kindes kann dazu führen, dass das Kind auch die Nachtlampe mal von Nahem untersuchen möchte. Dabei kann es auf verschiedene Art und Weisen zu unglücklichen Verletzungen kommen. Sei es durch die Lampe selbst, indem sie beispielsweise dem Kind auf den Kopf fällt, oder durch die mit der Lampe verbundenen Elektrizität oder auch durch die möglicherweise stark erhitzte Glühbirne.

Daher sollten Nachtlampen sowie die jeweiligen Kabel aus der Reichweite der Kinder bleiben.

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