Nr. 134 von 1.000 I Licht in Kita-Ruhe- und Schlafräumen „Ein Nachtlicht sollte möglichst nicht im Greifbereich der Kinder positioniert werden; geeignet sind hier schaltbare Steckdosen in einer Höhe von mindestens 1,5m.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 134: Licht in Kita-Ruhe- und Schlafräumen
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