Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 35: Kita & Klettergerüste

Nr. 35 von 1.000 I Kita & Klettergerüste

„Die Kletterhöhe ist nach den Umgebungsbedingungen sowie den Fertigkeiten der Kinder auszurichten. Darüber hinaus ist sie entsprechend der Regelung für Spielplatzgeräte – zum Beispiel durch Kennzeichnung – auf drei Meter zu beschränken.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Klettergerüste beinhalten aufgrund ihrer Höhe die Gefahr, dass sie bei einem Sturz eines Kindes erhebliche Verletzungen hervorrufen. Die Kletterhöhe sollte deswegen nicht zu hoch sein. Eine Kennzeichnung, bis zu welcher Höhe geklettert werden darf, ist notwendig.

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