Nr. 35 von 1.000 I Kita & Klettergerüste „Die Kletterhöhe ist nach den Umgebungsbedingungen sowie den Fertigkeiten der Kinder auszurichten. Darüber hinaus ist sie entsprechend der Regelung für Spielplatzgeräte – zum Beispiel durch Kennzeichnung – auf drei Meter zu beschränken.“
Hinweise der Unfallkassen Nr. 35: Kita & Klettergerüste
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