Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 39: Kita-Freigelände & Spielplatz

Nr. 39 von 1.000 I Kita-Freigelände & Spielplatz

„Klettertaue, z. B. für Rampen, werden üblicherweise an beiden Enden befestigt.(…) Durch die beidseitige Befestigung des Seils wird das bei Kindern beliebte Herumschwingen des Seils vermieden und somit Verletzungen vorgebeugt.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Werden in der Kita Klettertaue benutzt, sollte auf die richtige Befestigung geachtet werden. Eine beidseitige Befestigung sollte einer einseitigen Befestigung vorgezogen werden. So können Verletzungen durch herumschwingende Seile vermieden werden.

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