Nr. 39 von 1.000 I Kita-Freigelände & Spielplatz „Klettertaue, z. B. für Rampen, werden üblicherweise an beiden Enden befestigt.(…) Durch die beidseitige Befestigung des Seils wird das bei Kindern beliebte Herumschwingen des Seils vermieden und somit Verletzungen vorgebeugt.“ (Unfallkasse NRW) Alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 39: Kita-Freigelände & Spielplatz
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