Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 46: Bodentrampoline in Kita & Schule

Nr. 46 von 1.000 I Bodentrampoline in Kita & Schule

„Beim Einbau ist genügend Freiraum (mindestens 1,50 m um das Gerät herum) einzuplanen. Im Freiraum dürfen sich keine Hindernisse und Gegenstände befinden (auch nicht über dem Trampolin). (…) Die Benutzung der Trampoline bei feuchter Witterung, bei Regen, Schnee oder Eis ist verboten.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Für Kinder sind Bodentrampoline ein großer Spaß. Jedoch muss natürlich auch hier auf die Sicherheit geachtet werden. Es sollten um das Trampolin herum Hindernisse vermieden werden und bei Nässe eine Benutzung verboten werden, da Kinder sonst schnell ausrutschen und hinfallen können.

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