Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 55: Kita-Schwimm- und Badeausflug

Nr. 55 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug

„Kinder unter drei Jahren sollten im Rahmen des Kita-Aufenthaltes keine Schwimmhalle besuchen.“

(Unfallkasse Berlin)

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Warum das wichtig ist:

Schwimmhallenbesuche können eine Herausforderung für Erzieher sein, da auf viele Dinge gleichzeitig geachtet werden muss. Kinder unter drei Jahren sollten daher nicht mit in die Schwimmhalle kommen, damit sich die Aufsichtspersonen genügend auf alle Kinder konzentrieren können.

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