Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 62: Kita & Kletterbäume

Nr. 62 von 1.000 I Kita & Kletterbäume 

„Die Kletterhöhe ist nach den Umgebungsbedingungen sowie den Fertigkeiten der Kinder auszurichten. Darüber hinaus ist sie entsprechend der Regelung für Spielplatzgeräte zum Beispiel durch eine Kennzeichnung auf maximal drei Meter zu beschränken.“

(Unfallkasse Hessen)

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Warum das wichtig ist:

Kletterbäume sollten nicht zu hoch sein, damit Kinder sich bei einem möglichen Sturz nicht verletzen. Hier können bezüglich der Höhe die Regelungen für Spielplatzgeräte angenommen werden. Es sind aber auch die Fertigkeiten der Kinder zu beachten.

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