Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 73: Sicherheit in der Kita & Krippe!

Nr. 73 von 1.000 I Sicherheit in der Kita 

„Geräte, die kochendes Wasser erzeugen oder enthalten, gehören besonders in Krippen nicht in die Gruppenräume. Heißes Wasser sollte nur in Trinktemperatur in Griffbereich der Kinder gelangen.“

(Unfallkasse Nord)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen bei Kindern. Besonders Kleinkinder können die Folgen der heißen Flüssigkeiten nicht einschätzen und geraten bei zunehmender Mobilität schnell in äußerst gefährliche Situationen.

Bei Wasserkochern beispielsweise besteht die Gefahr, dass Kinder sich beim Spielen mit dem Kabel oder durchs Stolpern, mit dem kochenden Wasser Verbrennungen zu erleiden. Aber auch schon eine heiße Tasse Tee oder Kaffee kann zu schmerzhaften Verbrühungen führen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 73: Sicherheit in der Kita & Krippe!