Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 79: Kita-/ Krippen-Freigelände

Nr. 79 von 1.000 I Kita-/ Krippen-Freigelände

„Für Krabbelkinder sollte die freie Fallhöhe von maximal 20 Zentimetern und für Kleinkinder, die schon sicher laufen können, von maximal 40 Zentimetern nicht überschritten werden.“

(DGUV)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Spielgeräte, die eine höhere Fallhöhe von 20 cm haben, sollten für Krabbelkinder nicht zugänglich sein. In die Höhe gekrabbelt werden kann schon leicht. Aber ein Sturz schon aus einer höheren Höhe als 20 cm kann für so kleine Kinder sehr gefährlich sein.

Daher sollten sie in getrennten Bereichen spielen. Kleinkinder, die schon sichereren Stand und Gang haben, sollten auf keinen Geräten spielen, die eine Fallhöhe von mehr als 40 cm haben.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 79: Kita-/ Krippen-Freigelände