Nr. 79 von 1.000 I Kita-/ Krippen-Freigelände „Für Krabbelkinder sollte die freie Fallhöhe von maximal 20 Zentimetern und für Kleinkinder, die schon sicher laufen können, von maximal 40 Zentimetern nicht überschritten werden.“ (DGUV) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!
Hinweise der Unfallkassen Nr. 79: Kita-/ Krippen-Freigelände
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