Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 81: Impfungen für Kita-Beschäftigte?!

Nr. 81 von 1.000 I Kita-Praktikanten und Impfungen für Kita-Beschäftigte?!

„Jede Praktikantin und jeder Praktikant sollte – wie alle anderen, die mit Kindern arbeiten – gegen vermeidbare Infektionen, wie z. B. die Kinderkrankheiten Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Keuchhusten sowie beim Umgang mit Kindern unter drei Jahren auch gegen Hepatitis A geschützt sein.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

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Warum das wichtig ist:

Wer mit Kindern arbeitet, sollte keine Krankheiten oder Infektionsgefahren mit in die Kita bringen. Die Übertragungsgefahr ist zu groß, ebenso wie die Menge der möglicherweise angesteckten Kinder und Erwachsene. Daher ist es nur verantwortungsvoll, auch bei nur kurzer Beschäftigungsdauer oder einmonatigem Praktikum, alle entsprechende Impfungen vorweisen zu können.

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