Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 148: Fluchtwege in Krippe, Kita & Hort

Nr. 148 von 1.000 I Fluchtwege in Krippe, Kita & Hort

„Den ersten Fluchtweg bilden die für die Flucht und Rettung erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume sowie die Notausgänge. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der im Einzelfall auch als Notausstieg ausgebildet sein kann.“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

In Krippe, Kita und Hort ist es essentiell, dass Fluchtwege vorhanden sind. Hierfür müssen mindestens zwei Fluchtwege gegeben sein. So kann im Ernstfall ein Leben gerettet werden.

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