Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 58: Kita-Schwimm- und Badeausflug

Nr. 58 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug:

„Die Aufsicht und Verantwortlichkeit liegt bei den verantwortlichen Pädagoginnen und Pädagogen. Sie kann nicht vollständig auf andere Personen übertragen werden, auch nicht auf anwesende Schwimmmeister.“

(Unfallkasse Berlin)

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Warum das wichtig ist:

Auch Schwimmmeister können bei einem Ausflug der Kita in die Schwimmhalle nicht für die Sicherheit aller Kinder verantwortlich sein, da sie auch die anderen Badegäste überwachen müssen. Stattdessen liegt die Verantwortlichkeit hauptsächlich bei den Erzieher*innen. Ein ausreichender Betreuungsschlüssel sollte daher gewährleistet werden.

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