Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 70: Kita und Brandschutz

Nr. 70 von 1.000 I Kita und Brandschutz:

„Feuerwehrfenster sind von außen anleiterbare Fenster, über die die Kinder im Notfall durch die Feuerwehr gerettet werden können. Feuerwehrfenster müssen sich im Gegensatz zu den anderen Fenstern jederzeit und in voller Breite öffnen lassen.

Es dürfen sich also keine Gegenstände vor dem Fenster befinden, die die Öffnungsbreite des Flügels einschränken könnten. Das Feuerwehrfenster ist von innen und außen mit einem grünen Rechteck (8 x 4 cm) gekennzeichnet.“

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist:

Feuerwehrfenster sind eine sinnvolle Möglichkeit die Sicherheit der Kinder bei einem Brand zu erhöhen. Damit die Sicherheit durch die Fenster jedoch gewährleistet werden kann, dürfe diese nicht verstellt sein. Außerdem sollte zur schnelleren Orientierung eine entsprechende Kennzeichnung bestehen.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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