Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 172: Instandsetzungsarbeiten in Kita & Schule

Nr. 172 von 1.000 I Unfallschutz in Krippe und Kita

„Falls Sie auf dem Schulgelände Fremdfirmen einsetzen müssen, darf es nicht zu gefährlichen Situationen für Angehörige der Schulgemeinschaft kommen. Daher sind Maßnahmen und Zeitpläne sowohl mit der Schulhausmeisterin beziehungsweise dem zuständigen Schulhausmeister als auch mit der Schulleitung frühzeitig abzustimmen.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Baumaßnahmen und Reparaturen auf Kita- und Schulgelände sind wichtig und unvermeidbar. Vermeidbar ist aber ein zeitliche Kollision, die Unfallgefahr für Kinder auf dem Gelände bergen könnte. Werden zum Beispiel Leitungen verlegt und dafür ein Teil des Bodens aufgerissen, können Kinder leicht über Kabel stolpern und in das Loch hineinfallen. Um so etwas zu vermeiden, sollte die Terminierung für Baumaßnahmen frühzeitig festgelegt und abgesprochen werden. 

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