Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 189: Rutschen auf dem Kita-Spielplatz

Nr. 189 von 1.000 I Rutschen auf dem Spielplatz

„Bei Rutschen, die in Spiel- und Kletterlandschaften als Anbaurutschen eingebaut werden, gilt (…): Das Einsitzteil der Anbaurutsche muss eine Brüstung von mindestens 70 cm haben, wenn: die Länge des Einsitzteils mehr als 40 cm beträgt oder die freie Fallhöhe mehr als 2 m beträgt.“

(UK NRW)

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Warum das wichtig ist:

Rutschen sind eine fantastische Möglichkeit Spiel- und Bewegungsanreize für Kinder auf dem Spielplatz oder Kita-, Hort- oder Schulhof zu schaffen. Dabei muss die Unfallgefahr so gering wie möglich gehalten werden. Für Sicherheit beim Rutschen kann gesorgt werden, indem auf verschiedene Faktoren, wie beispielsweise eine ausreichend hohe Brüstung geachtet wird. Ein Fallen aus gefährlicher Höhe und bei erhöhter Geschwindigkeit, welche beim Rutschen erreicht wird, kann damit verhindert werden.

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