Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 192: Kita-Erzieher und Impfungen

Nr. 178 von 1.000 I Ungeimpfte Erzieher und andere Kita-Beschäftigte: 

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen ausreichenden Immunschutz gegenüber den genannten Infektionskrankheiten aufweisen, müssen regelmäßig (in der Regel alle 24 bis 36 Monate) zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Betriebsärztin oder zum Betriebsarzt. Bei lebenslanger Immunität entfällt der Anlass zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.“

(UK Sachsen-Anhalt)

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Warum das wichtig ist:

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur ein beträchtliches Risiko für das körperliche Wohlbefinden der betroffenen Erzieher*innen bzw. anderen Mitarbeiter*innen, sondern auch eine gesundheitliche Gefahr für andere Personen, wie Kinder oder Eltern. Zudem sind Mitarbeiter*innen, die nicht immun sind und einen direkten Kontakt zu Kindern haben, besonders gefährdet an „Kinderkrankheiten“ zu erkranken, da diese Infektionskrankheiten überwiegend im Kindesalter auftreten. Daher ist der Impfschutz in Kita, Hort und Krippe von großer Bedeutung.

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