Die Kitarechtler

Porno-drehende Erzieherin für Arbeitgeber unzumutbar?

Darf ein Kita-Träger einer im Nebenjob Pornos drehenden Erzieherin kündigen?

Das zuständige Arbeitsgericht hatte dies zunächst bejaht und eine Pflichtverletzung der Erzieherin im sogenannten außerdienstlichen Bereich gesehen.

Allerdings nicht fristlos, sondern nur ordnungsgemäß zum Ablauf der Kündigungsfrist. Hiergegen wehrt sich nun die Erzieherin mittels Berufung vor dem Landesarbeitsgericht.

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Das Ergebnis scheint spannend zu werden.

Denn der Bereich der außerdienstlichen Pflichtverletzung ist nicht so leicht abzugrenzen. Vor allem war/ist hier der Arbeitgeber eine Diakonie. Und dort hat man sicherlich noch ganz andere Vorstellungen vom „richtigen“ Verhalten in der Freizeit (ein Interview mit der Erzieherin gibt es hier).

Allerdings muss sich jedes beanstandete außerdienstliche Verhalten konkret innerbetrieblich auswirken, um, wie es juristisch so schön heißt, kündigungsrelevant zu werden. Und dies ist vorliegend erst einmal nur schwer vorstellbar. Zudem ist das Drehen von Pornos ja nicht verboten.

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Es gab auch einmal Urteil, das den Betrieb eines Swingerclubs durch eine Grundschullehrerin nicht als kündigungsrelevant betrachtete, wenn zwischen der Schule und dem Swingerclub ein gehöriger räumlicher Abstand besteht. Es ist also nicht völlig undenkbar. Im Gegenteil.

Aber:

Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Diakonie und damit um einen sogenannten Tendenzbetrieb, der (auch) religiöse Ziele verfolgt. Solche Tendenzbetriebe genießen gemeinhin einen höheren Schutz wenn es um das außerdienstliche Verhalten ihrer Mitarbeiter geht.

Aber ob das auch so weit reicht, wie im vorliegenden Fall? Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird darüber (vielleicht) Auskunft geben.

update:

Nun hat das Landesarbeitsgericht geurteilt und die ordentliche Kündigung bestätigt. Angeblich – und wenn zutreffend vor allem befremdlich – sprach das LAG von einerschwerwiegenden sittlichen Verfehlungder Erzieherin…

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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